Selbstverständlich gibt es Regeln wenn Du mir als Model (w/m) zur Seite stehst.
Zuerst sei gesagt: "Mir ist es egal ob jemand Schlank ist oder nicht!"
Wenn jemand bei mir Modeln möchte pfeife ich auf Modelmaße, denn jeder Mensch hat eine/seine ganz eigene Ausstrahlung!
Zur besseren Übersicht führe ich die Regeln tabellarisch auf
- bevor Du mir Model stehst unterschreibst Du mir eine Einwilligungserklärung/ einen Modelvertrag für TfP. Der Modelvertrag regelt das Verhältnis zwischen Model und Fotograf
- die Einwilligungserklärung kann jede Person, die am Modeln interessiert ist, hier auf dieser Homepage einsehen
- die Bilder die ich von Dir mache, mache ich in Räumen, Gebäuden, in der Natur oder in der Öffentlichkeit
- selbstverständlich werde ich Dir Vorschläge machen wie ich mir das jeweilige Bild, mit Dir, vorstelle aber Du darfst auch gerne eigene Ideen einbringen
- es werden nur Fotos von Dir gemacht, die Du auch möchtest
- Du wirst zu keinen Fotos gezwungen, alles geschieht auf freiwilliger Basis
- es werden keine pornografischen Bilder von/mit Dir gemacht
- von jedem Shooting bekommst Du von mir, einige Zeit nach dem Shooting eine CD mit Bildern die wir gemacht haben
- Du bekommst für Dein Modeln kein Geld von mir. Mit dem Erhalt der Bilder-CD sind alle Ansprüche gegen mich abgegolten.
- Eine kommerzielle Nutzung der Fotos oder Abtretung der Bilderrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Genehmigung.
- Im Falle einer kommerziellen Nutzung der entstandenen Bilder wird das Model an den Einnahmen (nach Abzug der entstandenen Kosten) bei Akt- und Erotik-aufnahmen mit 50% und bei allen anderen Aufnahmen zu 30% finanziell beteiligt.
- auf Wunsch garantiere ich Dir, alles was mit dem Shooting zu tun hat mit Stillschweigen zu behandeln (z.b. Termin, Ort, Art der Bilder)
Solltest Du Dich jetzt immer noch fragen was TFP bedeutet, dann schau im Internet nach. Klar könnte ich das auch machen aber wenn ich es kopieren und hier einstellen würde, würde ich gegen das Urheberrecht verstoßen und mich Strafbar machen!
Modelvertrag- TFP Shooting
Fotograf Model
Name,Vorname: _________________________ _________________________
Straße,Nummer: _________________________ _________________________
PLZ,Ort: _________________________ _________________________
Telefon Nr.: _________________________ _________________________
Geburtsdatum: _________________________ _________________________
§ 1 Gegenstand des Vertrages
Dieser Vertrag gilt für ein Fotoshooting am __________ für die Dauer von voraussichtlich __ Stunden.
Durch diesen Vertrag kommt kein Arbeitsverhältnis zustande. Fotograf und Model vereinbaren die Anfertigung von Fotos in folgender Form:
[ ] Portrait
[ ] Fashion
[ ] Akt
[ ] Erotik
(Zutreffendes bitte ankreuzen)
§ 2 Vereinbarungen zu den Pflichten der Vertragsparteien
• Es handelt sich um ein TfP-Shooting (Time for Prints/ Time for CDs) und deshalb heben sich Honorarforderungen und/oder Forderungen zur Aufwandsentschädigung gegeneinander auf; Fahrt- und Verpflegungskosten werden jeweils selbst getragen.
• Das Model erhält als Honorar vom Fotografen innerhalb von 3-4 Wochen (wenn nicht anders vereinbart) nach dem Shooting eine CD / DVD mit 10 bearbeiteten Bildern, als Bilddatei, welche mittels elektronischer Bildbearbeitung durch den Fotografen aufbereitet werden. Zudem bekommt das Model eine Auswahl der im Rahmen des Shootings entstandenen Bildern (unbearbeitetes JPG / Originalgröße) Aus diesen Fotos darf sich das Model bis zu 10 Bilder aussuchen, welche vom Fotografen bearbeitet werden.
• Das Model verpflichtet sich, entsprechend des vereinbarten Ortes und Zeit, für Fotoaufnahmen zur Verfügung zu stehen.
• Sollte der vereinbarte Termin im Verschulden einer Vertragspartei nicht zustande kommen, ist ein Ersatztermin zu stellen. Bei Absagen müssen erfolgte Auslagen der von der Absage betroffenen Partei ersetzt werden. Geltend gemacht werden können hier nur erfolgte, nachweisbare Auslagen. Weitergehender Schadenersatz erfolgt nicht.
• Das Model ist berechtigt, zum Shooting eine Person ihres Vertrauens mitzubringen. Diese Person wird den Ablauf der Aufnahmen nicht beeinflussen oder stören.
• Beide Parteien können Körperhaltungen und Aufnahmeorte vorschlagen bzw. ablehnen.
Bei einem Foto-Shooting ist immer mit einem „Ausschuss“ zu rechnen (falsch belichtet, verwackelt oder unscharf.) Der Fotograf behält sich das Recht vor, die gesamte Zahl der Fotos, die bei dem Shooting entstanden sind, zu bewerten und einer Vorauswahl zu unterziehen.
§ 3 Vereinbarungen zu den Bilderrechten
• Eine kommerzielle Nutzung der Fotos oder Abtretung der Bilderrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Genehmigung.
• Im Falle einer kommerziellen Nutzung der entstandenen Bilder wird das Model an den Einnahmen (nach Abzug der entstandenen Kosten) bei Akt- und Erotik-aufnahmen mit 50% und bei allen anderen Aufnahmen zu 50% finanziell beteiligt.
• Das Model ist berechtigt die entstandenen Fotoaufnahmen, ohne zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung in veränderter und unveränderter Form für private Zwecke, sowie für nichtkommerzielle Zwecke (Eigenwerbung z.B. Internet, Sedcard) in unveränderter Form als Print oder in digitaler Form in jeglichen Medien zu verwenden.
• Der Fotograf versichert, dass Veränderungen am Bild der qualitativen Aufwertung dienen. Die Fotos dürfen bearbeitet und verfremdet werden, solange es der Bildsituation nicht entgegenwirkt. Die Verfremdung in pornografische Inhalte ist untersagt.
• Der Fotograf ist zu einer uneingeschränkten, zeitlich und örtlich unbegrenzten Nutzung, Speicherung und Verwertung der Bilder berechtigt, sowie für nichtkommerzielle Zwecke in veränderter und unveränderter Form als Print oder in digitaler Form in jeglichen Medien (Internet, Zeitung, Magazine, Ausstellungen) zu veröffentlichen, zu vertreiben oder auszustellen.
• Die Fotos dürfen nicht in Medien mit pornographischen oder ähnlich unseriösen Inhalten veröffentlicht werden.
• Eine Veröffentlichung der Bilder, die über Teilakt hinausgehen ist im Vorfelde zwischen den Parteien abzustimmen.
§ 4 Sonstiges
• Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen, Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.
• Die Nennung des Künstlernamens des Models bei Veröffentlichung der Bilder durch den Fotografen ist, sofern möglich, [ ] erforderlich [ ] gestattet [ ] nicht gestattet
• Die Namensnennung des Fotografen bei Veröffentlichung der Bilder durch das Model ist, sofern möglich, [ ] erforderlich [ ] gestattet [ ] nicht gestattet
Ort, Datum: _________________________________
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Unterschrift Fotograf Unterschrift Model
Ich
Max Mustermann, Musterstraße 123 in 12345 Musterstadt
bin mir bewusst, dass
Herr Frank Prause
heute Fotoaufnahmen von mir anfertigen wird/angefertigt hat und ich auf diesen Fotos deutlich erkennbar dargestellt bin.
Mit den Aufnahmen bin ich einverstanden!
Meine Einwilligung gilt auch unbeschränkt für die private und/oder kommerzielle Nutzung - Veröffentlichung, Verbreitung, Nutzung, Bearbeitung und Weitergabe - in Digitalform und Printform durch
den Fotografen oder aber auch durch Dritte. Meine Einwilligung ist zeitlich sowie örtlich nicht beschränkt und gilt für alle Vertriebs- und Veröffentlichungsformen.
Sollte Herr Frank Prause mit meinen Bildern Geld verdienen können, hat er die Einnahmen mit mir 60/40 (60% Herr Frank Prause und 40% Ich) zu teilen!
Diese Einwilligung akzeptiere ich mit meiner Unterschrift.
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Ort Datum
Unterschrift
Diese Einverständniserklärung kann ich auch gerne vorab per Email schicken